Umschulung zum Gyrocopterpiloten Flugausbildung an Ultraleicht-Ferienflugschule bei Jerez de la Frontera
Die Umschulung zum Gyrocopter Piloten
Voraussetzung, ein Flugschein ist bereits vorhanden, werden zur Umschulung zur UL-Gyrocopter-Lizenz, bzw. Berechtigung Erleichterungen angeboten.
In jedem Fall ist eine theoretische Zusatzprüfung beim Ausbildungsleiter abzulegen. Ebenso wird zum Abschluß der Gyrocopterausbildung eine praktische Prüfung mit einem Prüfer (Prüfungsrat) verlangt. Diese kann in diesem Fall nur in Deutschland abgelegt werden.
Die Bedingungen zur Erlangung der Berechtigung zum Ultraleicht-Gyrocopter-Lizenz für Inhaber einer anderen Berechtigung sind im einzelnen:
Segelflugzeug- und Hubschrauberführer
Theorie:
- Technik Gyrocopter
- Verhalten in besonderen Fällen Gyrocopter
Praxis:
- mindestens 10 Flugstunden
- mindestens 100 Starts und Landungen
- mindestens 5 Flugstunden mit Fluglehrer
- mindestens 5 Flugstunden Alleinflug
- mindestens 20 Alleinstarts und -landungen
Flugzeugführer, Inhaber Flächen-UL-Lizenz, Reisemotorseglerführer
Theorie:
- Technik Gyrocopter
- Verhalten in besonderen Fällen Gyrocopter
Praxis:
- keine Mindeststunden
- keine Mindeststarts und -landungen
- mindestens 50 km Streckenflug mit Fluglehrer, darin enthalten drei Landungen auf fremden Plätzen
Piloten Schwerkraft gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
Theorie:
- Technik Gyrocopter
- Verhalten in besonderen Fällen Gyrocopter
Praxis:
- mindestens 25 Flugstunden
- mindestens 150 Starts und Landungen
- mindestens 5 Alleinflugstunden
- mindestens 20 Alleinstarts- und landungen
- zwei Streckenflüge über je 200 km mit Fluglehrer und Zwischenlandung auf fremden Plätzen
- mindestens drei Streckenflüge im alleinflug über je mind. 50 km mit Zwischenlandung auf fremden Flugplatz