Umschulung GPL/ SPL Sailplane EASA auf SPL (Ultraleicht). Vom Segelflugzeugpiloten zum UL Pilotenschein für aerodynamisch drei Achs gesteuerten Ultraleicht.
Die Flugausbildung vom Segelflieger zum UL-Piloten umfasst eine Einweisung ins UL - Flugzeug (Technik), eine pyrotechnische Einweisung für das im UL integrierte Rettungsgerät und theoretische Einweisung in das Verhalten in besonderen Fällen.
Die Passagierberechtigung gilt für GPL - Inhaber als erteilt und muss nicht separat für den UL-Schein erworben werden und wird in die UL-Lizenz eingetragen.
20 Flugstunden der während der praktischen Ausbildung zu erbringenden 30 Flugstunden werden vom GPL angerechnet, so daß nur 10 Flugstunden geflogen werden müssen. D. h. der Segelflieger muß mindestens 20 Flugstunden im Segelflug als Scheininhaber geflogen haben. Hat der angehende Ultraleichtpilot weniger Segelfugflugstunden, müssen diese während der Umschulung vom Segelflieger zum UL-Piloten erflogen werden.
Die praktische Prüfung erfolgt durch den Ausbidlungsleiter am Ort der Ausbildung. Ebenso wie die theoretische Prüfung in Pyrotechnik.
Umschulung GPL/ SPL Sailplane EASA auf SPL (Ultraleicht) in Listenform
Bewerber mit gültiger Segelfluglizenz
Theorie:
- Einweisung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.)
- Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden
- Keine Theorie-Prüfung (Bestätigung der Theorie-Einweisung durch die Flugschule!)
Praxis:
- max. 20 Flugstunden auf Segelflugzeugen werden auf die Praxisausbildung angerechnet
- D. h. mindestens 10 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden (davon mind. 5 h Alleinflugzeit)
- zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 100 Kilometer mit einer Zwischenlandung
- Praxisprüfung durch Ausbildungsleiter am Ort der Ausbildung
- Die Passagierflugberechtigung wird ohne weitere Nachweise in die Lizenz eingetragen
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Bestätigung der Theorie-Einweisung durch die Flugschule
- Nachweis über mind. 10 h Praxisausbildung
- Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- Kopie der gültigen GPL