Umschulung PPL(H) auf SPL. Vom Hubschrauberschein zum UL Piloten für aerodynamisch dreiachs gesteuerte UL an deutscher Flugschule zwischen Sevilla und Jerez de la Frontera.
Die Flugausbildung vom Hubschrauberpiloten zum UL-Piloten
umfasst eine Einweisung ins UL - Flugzeug (Technik), eine pyrotechnische Einweisung für das im UL integrierte Rettungsgerät und theoretische Einweisung in das Verhalten in besonderen Fällen.
Die Passagierberechtigung gilt für PPL(H) - Inhaber als erteilt und muss nicht separat für den UL-Schein erworben werden und wird in die UL-Lizenz eingetragen.
20 Flugstunden der während der praktischen Ausbildung zu erbringenden 30 Flugstunden werden vom GPL angerechnet, so daß nur 10 Flugstunden geflogen werden müssen. D. h. der Hubschrauberführer muß mindestens 20 Flugstunden als Scheininhaber geflogen haben. Hat der angehende Ultraleichtpilot weniger Flugstunden, müssen diese während der Umschulung vom Hubschrauberpiloten zum UL-Piloten erflogen werden.
Die praktische Prüfung erfolgt durch einen Prüfungsrat. Die theoretische Prüfung in Pyrotechnik kann vom Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Umschulung PPL(H) auf SPL in Listenform
Bewerber mit gültiger oder PPL (H)
Theorie:
- Einweisung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.)
- Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
- Keine Theorie-Prüfung (Bestätigung der Theorie-Einweisung durch die Flugschule!)
Praxis:
- max. 20 Flugstunden auf Hubschraubern werden auf die Praxisausbildung angerechnet.
- D. h. mindestens 10 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden (davon mind. 5 h Alleinflugzeit).
- Praxisprüfung durch Ausbildungsleiter am Ort der Ausbildung.
- Die Passagierflugberechtigung wird ohne weitere Nachweise in die Lizenz eingetragen.
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Bestätigung der Theorie-Einweisung durch die Flugschule
- Nachweis über mind. 10 h Praxisausbildung
- Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- Kopie der gültigen PPL