Umschulung GPL Reisemotorsegeler auf SPL. Flugausbildung vom Motorseglerschein zum UL Schein an deutscher Ferienflugschule in Lebrija.
Die Flugausbildung vom Segelflieger mit Motorseglerberechtigung Reisemotorsegler zum UL-Piloten umfasst eine Einweisung ins UL - Flugzeug (Technik), eine pyrotechnische Einweisung für das im UL integrierte Rettungsgerät und theoretische Einweisung in das Verhalten in besonderen Fällen.
Die Passagierberechtigung gilt für GPL - Inhaber als erteilt und muss nicht separat für den UL-Schein erworben werden und wird in die UL-Lizenz eingetragen.
Theorie:
- Einweisung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.)
- Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
- Theorieausbildung in Verhalten in besonderen Fällen und Technik
- Theorieprüfung in o. g. Fächern durch Ausbildungsleiter am Ort der Ausbildung.
Praxis:
Die Ausbildung muss auf aerodynamisch gesteuerten UL stattfinden und beinhaltet mindestens die Alleinflugreife:
- es wird keine Mindeststundenzahl in der Ausbildung/ Umschulung vom Reisemotorsegler gefordert.
- mit mindestens 3 Allein-Starts und – Landungen
- Landungen auf verschiedenen Plätzen
- 3 positive Außenlandeübungen mit Fluglehrer mit oder ohne Aufsetzen
- die theoretische und praktische Unterweisung – mit Schwerpunkt – in der Beherrschung des Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen, sowie das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen
- einen einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung
- Die praktische Prüfung wird bei Bewerbern, die eine Lizenz als Flugzeugführer oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler besitzen, vom Ausbildungsleiter am Ort der Ausbildung abgenommen.
Die Ausstellung der Lizenz durch den Ausbildungsleiter beim LSG-B zu beantragen. Dem Antrag ist der Nachweis über einen gültigen Luftfahrerschein, das Tauglichkeitszeugnis, die pyrotechnische Einweisung, das Prüfungsprotokoll und ein Passbild des Bewerbers beizufügen.