Umschulung zum UL-Piloten an deutscher Flugschule in Spanien: vom FCL, PPL, LAPL, GPL, Motorsegler, UL-Gyrocopter, Gleitschirmen, Trikes auf motorgetriebene aerodynamisch 3-Achs-gesteuerte Ultraleichtflugzeuge

Im UL fliegen in Spanien Marokko von Tarifa [Bild] Fliegen Spanien UL oder Spanien fliegen UL. Die Ergebnisse dieser Suchbegriffe hat Sie zu einer UL-Flugschule geführt. Antworten zum Thema Ultraleicht fliegen, UL-Lizenz erwerben, UL-Charter in Spanien, Flugscheinkosten bekommen Sie hier auf der ultraleicht-homepage. Das Bild zeigt einen Blick aus dem Eurostar auf die Straße von Gibraltar und Afrika.

Hat man bereits eine gültigen Flugschein für UL Piloten erworben, möchte aber jetzt auch motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge fliegen, hat der Gesetzgeber je nach Art des Flugscheins unter Umständen Erleichterungen zum Erwerb der Fluglizenz vorgesehen. Auf dieser Seite der ultraleicht-homepage gibt es Informationen zur Umschulung von verschiedenen anderen Fluglizenzen auf aerodynamisch dreiachsgesteuerte motorgetriebene Ultraleichtflugsportgeräte.

Die Bedingungen zur Umschulung innerhalb der Fluglizenzen sind nach Häufigkeit der Anfragen sortiert:

Bei den meisten Umschulungen sind die Flugprüfungen durch den Ausbildungsleiter der Flugschule vorgesehen. In diesen Fällen kann die Prüfung zu einer anderen Flugberechtigung in Spanien innerhalb der Umschulung vor Ort erfolgen.

Alle Umschulungsmöglichkeiten im Einzelfall sind auch über die Navigationsleiste links als Untermenüs im Menü Umschulung zum SPL zu finden.

Vom PPL (EASA LAPL und FCL) zu UL - Pilotenlizenz SPL

Die Flugausbildung vom PPL-Piloten zum UL-Piloten umfasst eine Einweisung ins UL - Flugzeug, eine pyrotechnische Einweisung und einen vorgeschriebenen mindestens einstündigen Übungsflug, der in der Einweisung enthalten ist.

Gem. LuftPersV ist das eine Ausbildung.

Die Passagierberechtigung gilt für PPL - Inhaber als erteilt und muss nicht separat für den UL-Schein erworben werden und wird in die UL-Lizenz eingetragen.

Vom PPL (C) , d. h. GPL oder PPL (H) zur Ultraleichtlizenz

Die Flugausbildung von der Segelfluglizenz zum UL-Schein ist relativ einfach.

THEORIE:

Einweisung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.)
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Keine Theorie-Prüfung (Bestätigung der Theorie-Einweisung durch die Flugschule!)

PRAXIS:

max. 20 Flugstunden auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern werden auf die Praxisausbildung
angerechnet.
D. h. mindestens 10 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden (davon mind. 5 h Alleinflugzeit).
Praxisprüfung durch Ausbildungsleiter
Die Passagierflugberechtigung wird ohne weitere Nachweise in die Lizenz eingetragen. DULV

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Bestätigung der Theorie-Einweisung durch die Flugschule
  • Nachweis über mind. 10 h Praxisausbildung
  • Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • Kopie der gültigen PPL

Von UL-Lizenz für Tragschrauber zum UL-Schein für dreiachsgesteuerte ULtraleichtflugzeuge

Das Fliegen mit dem Gyrocopter, auch Tragschrauber genannt, macht extrem viel Spaß. Wer jedoch mit seinem UL auch reisen möchte ist unter Umständen besser mit einem geschlossenen, großräumigeren Flächen-UL unterwegs. Es bietet mehr Platz für Gepäck und ist letztendlich, je nach Muster, doch praktischer.
Der eine oder andere Ultraleicht-Gyropilot möchte deswegen umschulen. Die Bedingungen für die Umschulung vom Gyro zum 3-achser sind folgende und können in Spanien erfüllt werden.

THEORIE:

Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.)
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Theorie-Prüfung (schriftlich) durch den Ausbildungsleiter

PRAXIS:

UL-Ausbildung in einer vom DULV oder DAeC registrierten Ausbildungsstätte.
Praxisprüfung durch den Ausbildungsleiter
Bei bestehender Passagierberechtigung für Tragschrauber wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Kopie (beidseitig) der gültigen UL-Lizenz für Tragschrauber
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Praxis-Prüfprotokoll
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung

Mit gültiger SPL für Motorschirme oder Motorschirm-Trikes zum UL-Schein für aerodynamisch gesteuerte UL

Die Umschulung von Motorschirm/ Motorschirmtrike ist etwas umfangreicher, aber kein unüberwindbares Hindernis. Die Bedingungen können in Spanien erfüllt werden:

THEORIE:

Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.)
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Theorie-Prüfung (schriftlich) durch Ausbildungsleiter

PRAXIS:

  • wie Fußgänger
  • Praxis-Prüfung durch Ausbildungsleiter

Für Ultraleichtflugzeug Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung

Von gültiger unbeschränkter Ultraleicht Lizenz für Hängegleiten oder Gleitsegeln zum motorisierten aerodynamisch 3-Achs-gesteuerten UL

Auch Hängegleiter und Gleitsegelflieger können auf SPL für motorgetriebene, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge umschulen.

Die Bedingungen sind etwas umfangreicher, aber nicht unüberwindbar:

THEORIE:

Ausbildung und Prüfung in den Fächern Meteorologie und (bei Nachweis) Flugfunk kann entfallen.
Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden.
Theorieprüfung durch Prüfungsrat

PRAXIS:

  • wie Fußgänger
  • Praxisprüfung durch Prüfungsrat
    Für Ultraleichtflugzeug Lizenzerteilung sind einzureichen:
  • wie bei Fußgängern
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Kopie der gültigen Lizenz für HG oder GS
  • wenn vorhanden: Nachweis über Ausbildung Flugfunk / BZF

Bewerber mit gültiger PPL(A), PPL (B) bzw. PPL (N) oder Lizenz nach JAR/FCL VORSICHT! nicht PPL (C) oder (H)

Änderungen in der LuftPersV . § 42 Abs. 4
Hier wird klargestellt, dass die Ausbildung zum Führen von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen in einer registrierten Ausbildungseinrichtung mit der dazu erforderlichen Anmeldung (=Ausbildungsmeldung!) erfolgen muß.
Bei der Umschulung von PPL-Piloten auf aerodynamisch dreiachsgesteuerten UL wird keine "Einweisung" mehr durchgeführt, sondern eine Ausbildung!

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

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Wer nicht so viel Text möchte findet unser Angebot, ohne viel Zusatzinfo, auf der flugschule-andalu.de

Anreise- und Hoteltipps:

Anreise- und Hoteltipps sowie günstige Mietwagen findet man unter der hier verlinkten Unterseite der ultraleicht-homepage.

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